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Erschließungsbeiträge und Beiträge nach Landesrecht

Unser Team verfügt seit vielen Jahren über umfassendes Expertenwissen und Erfahrungen bei der Ermittlung und Berechnung von Erschließungs- und Straßenbeiträgen nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz. Auch zum Themenkomplex der Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge beraten und betreuen wir eine Reihe von Gemeinden. 

Von der Beitragsermittlung und Berechnung bis zu den Entwürfen von Beitragssatzungen und Beitragsbescheiden beraten, informieren und vertreten wir Kunden auch in öffentlichen Veranstaltungen. Bei der Erarbeitung von Satzungsentwürfen übernehmen wir in enger Abstimmung mit unseren Kunden auch die Ermittlung und Berechnung der erforderlichen Beitragssätze für leitungsgebundene Einrichtungen.