Rodungsantrag im Rahmen der Planung
„Erweiterung Teppich Kibek“ in Hanau
Lage und Größe:
Das Gebiet umfasst das Gelände eines bestehenden Teppichfachmarktes unmittelbar zwischen der Oderstraße und der A 66 sowie die geplante Erweiterungsfläche im südöstlich anschließenden Stadtwald. Inklusive der erforderlichen externen Aufforstungsflächen handelt es sich um eine Gesamtfläche von etwa 1,88 ha.
Zielsetzung:
Im Rahmen der Erweiterung des Betriebes wird auch eine Waldfläche beansprucht, wobei Teilflächen derselben in einem ausgewiesenen Schutzwaldbereich mit der Zielsetzung „Erholung- und Klimaschutz“ liegen.
Besonderheiten und Realisierung:
Mit Blick auf die Lage der geplanten Betreibserweiterung ist zum einen ein Antrag auf Aufhebung der Schutzwalderklärung nach §13 Abs. 5 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) sowie ein Antrag auf Waldumwandlung nach §12 Abs. 2 Nr. 1 HWaldG erforderlich. Darüber hinaus ist eine Waldumwandlung gemäß §12 des Hessischen Waldgesetz (HWaldG) zu beantragen in der auch der notwendige Ersatz geregelt wird. Der Antrag auf Waldumwandlung beinhaltet auch eine Eingriffs-/Ausgleichsplanung entsprechend §§13 ff. BNatSchG.
Zur Waldneuanlage wurde eine Ersatzaufforstung auf einer angrenzenden Fläche im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes festgesetzt.