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Außenbereichssatzung „Frau Nauses“
gemäß § 35 Abs. 6 BauGB der Stadt Groß-Umstadt

Lage und Größe:

Unmittelbar westlich der nach Höchst i. Odw. führenden Bundesstraße 45 erstreckt sich dieser Weiler, zwischen der Trasse der Odenwaldbahn und der B 45, südöstlich des Stadtteils Wiebelsbach. Der Satzungsbereich umfasst eine Größe von etwa 3,5 ha.

Zielsetzung:

Hier soll eine Umnutzung der bestehenden erhaltenswerten Bausubstanz zu Wohnungen und kleinen Handwerks- und Gewerbebetriebe unter Beachtung des § 35 BauGB ermöglicht werden, um so eine sinnvolle Nutzung oder Ersatzbauten für die teilweise leer stehenden und sukzessiv verfallenen Gebäuden zu gewährleisten.

Besonderheiten:

Die vorhandene Siedlungsstruktur von Frau Nauses, einem historisch gewachsenen Weiler, erfüllt nicht die Kriterien eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, auf den etwa der Eindruck der Geschlossenheit und einer zusammengehörigen bestehenden Bebauung zutrifft.

Somit ist die Aufstellung einer Satzung nach § 34 BauGB für den Weiler aus städtebaulichen Gründen nicht begründbar. Aufgrund der vorhandenen Struktur sind allerdings die Bedingungen für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB gegeben.