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Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Stadt Babenhausen

Lage:

Das bisherige Außenbereichsgrundstück liegt am nördlichen Ortsausgang Richtung Hergershausen, unmittelbar angrenzend an die bebaute Ortslage.

Zielsetzung:

Die Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB soll für diesen Bereich nicht mehr nach den Bestimmungen des § 35 Abs. 1 oder 2 BauGB, sondern nach den Vorschriften des § 34 Abs. 1 bzw. 2 BauGB erfolgen und so die planungsrechtliche Grundlage für die bauordnungsrechtliche Absicherung des Gebäudebestandes einschließlich der vorgesehenen gewerblichen Nutzung geschaffen werden.