elektronische rechnung

Bereits seit dem 01.01.2025 gilt für alle Unternehmen die Pflicht zum Empfang von E‑Rechnungen.

Nachfolgend eine Auflistung der Pflichtabngaben nach § 14 UStG, die bei der Übermittlung einer E‑Rechnung zu beachten sind:

  • Vollständige Steuernummer / USt-IdNr.
  • Angabe der E-Mail-Adresse
  • Angaben des Leitungszeitraums 
  • Auftragsnummer

Übermittlung und Anforderungen:

  • Rechnungsadresse:  rechnung@planung-ghb.de
  • Dateiname:  Rechnung_Auftragsnummer
  • Dateiformat:  ZUGFeRD
  • Nur eine Rechnung pro E-Mail (Anhänge eingebettet)