Bereits seit dem 01.01.2025 gilt für alle Unternehmen die Pflicht zum Empfang von E‑Rechnungen.
Nachfolgend eine Auflistung der Pflichtabngaben nach § 14 UStG, die bei der Übermittlung einer E‑Rechnung zu beachten sind:
- Vollständige Steuernummer / USt-IdNr.
- Angabe der E-Mail-Adresse
- Angaben des Leitungszeitraums
- Auftragsnummer
Übermittlung und Anforderungen:
- Rechnungsadresse: rechnung@planung-ghb.de
- Dateiname: Rechnung_Auftragsnummer
- Dateiformat: ZUGFeRD
- Nur eine Rechnung pro E-Mail (Anhänge eingebettet)
